Bitte beachten, aufgrund begrenzter Plätze auf der Pfotenranch gilt:

Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Urlaubsaufenthalt fest gebucht.

Die Anzahlung von 30,- Euro gilt pro Hund für den Aufenthalt einer Woche!
Zwischen 7 und 14 Tagen gelten 60,- Euro Anzahlung
Ab 14 Tagen aufwärts 90,- Euro Anzahlung



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Unterbringungsvertrag


Name :…………………………………………………. Im Notfall zu benachrichtigen:

Vorname : …………………………………………….. Name : ………………………………………

Straße : ………………………………………………... Telefon :……..………………………………

Wohnort : ……………………………………………...

Telefon : ………………………………………………

Angaben zum(zu den) Hund(en)

Name : ………………………………………………… ……………………………………………….

Rasse : ……………………………………………….... .………………………………………………

Geburtsjahr : …………………………………………... .………………………………………………

Geschlecht : …………………………………………… ………………………………………………..

Kastriert : ja □ nein □ letzte Läufigkeit :…………. Kastriert : ja □ nein □ letzte Läufigkeit :………….

Besonderheiten :……………………………………….. .………………………………………………

Fütterung :……………………………………………... .………………………………………………

Tierarzt/Tel.:…………………………………………… ………………………………………………..

Mein(e) Hund(e) soll(en)

vom: ………………………………

bis : ……………………………….. untergebracht werden.

Die Gesamtsumme beträgt: …………………Euro incl.19%MwSt und wird
□ bar entgegen genommen bei Abgabe.
□ überwiesen (Kontoeingang vor Abholung ansonsten Barzahlung- Betreff „Name Hund-Besitzer-Zeitraum).

Sollte der Hund von mir oder der o.g. Person nach Ablauf des festgelegten Unterbringungszeitraumes nicht abgeholt werden, kann dieser auf Kosten des Eigentümers in ein Tierheim/ Hundepension anderweitig untergebracht werden.

Eine Anzahlung von 30,- Euro liegt bei. Erst mit der Annahme dieser Anzahlung gilt die Pensionsbuchung als bestätigt. Wird die Pension nicht in Anspruch genommen verfällt der Betrag als Bearbeitungsgebühr. Werden die Hunde früher abgeholt, kann keine Erstattung erfolgen.

Hiermit bestätige ich, dass mir die vertraglichen Bedingungen/AGBs auf Seite 1/1 dieses Vertrages zur Unterbringung auf der Pfotenranch Sellmecke bei Frau Carmen Sternberg bekannt sind.

Sellmecke den ………………………

Unterschrift Carmen Sternberg                                               Unterschrift des Eigentümer

…………………………………….                                              ………………………………………………



Seite 1/1



Vertragliche Bedingungen zur Unterbringung von Privathunden
auf der „Pfotenranch Sellmecke“

Frau Sternberg übernimmt für die Dauer der Unterbringung die artgerechte Fütterung und Haltung
des Tieres. Das Futter sollte vom Hundehalter für den Zeitraum der Unterbringung gestellt werden. Eine kurzfristige Futterumstellung soll so vermieden werden. Futterstellung seitens Frau Sternberg wird entsprechend zusätzlich berechnet.
Der Eigentümer erkennt an, dass keine Haftung für Schäden übernommen wird insbesondere für solche, die das Tier erleiden könnte, sofern der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen.
Für Schäden, welche der Hund durch zerreißen oder fressen von Spielzeug, Halsbändern, Decken etc. erleidet, wird seitens Frau Sternberg keine Haftung übernommen. Für mitgebrachte Körbchen, Decken, Spielzeug oder Ähnliches, wird ebenfalls seitens Frau Sternberg keine Haftung übernommen.
Der Hundehalter versichert, dass das Tier gesund, frei von Parasiten, frei von ansteckenden Krankheiten und geimpft ist. Die Nachweispapiere (Impfbuch) sind für die Dauer der Unterbringung zu hinterlegen. Die Unterbringung von Hunden, bei denen kein ausreichender Impfschutz gegen (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut) besteht, ist nicht möglich. Sollte der Verdacht auf Erkrankung bestehen, ist der Hundehalter verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.
Sollte bei einem untergebrachten Hund der Befall von Parasiten oder anderen Krankheiten festgestellt werden, erfolgt die sofortige Rückführung des Hundes an den Hundehalter. Ist dies nicht möglich, so erfolgt eine tierärztliche Behandlung auf Kosten des Hundehalters. Dieser trägt ebenfalls dadurch entstandene Kosten für Desinfektion und die Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Der Hundeeigentümer sichert zu, dass er eine Hundehaftpflichtversicherung bei
................................................. ………(Gesellschaft), Versicherungsschein-Nr. ...................................................................
abgeschlossen hat und diese auch weiterhin unterhält.
Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, wird der Hundehalter oder die vom Hundehalter bevollmächtigte Person unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Bei Nichterreichen oder in dringenden Fällen erfolgt die Behandlung nach Einschätzung und auf Veranlassung von Frau Sternberg auf Kosten des Hundehalters. Die entstandenen Kosten werden in voller Höhe durch den Halter übernommen. Die Leistungen der tierärztlichen Klinik werden dem Halter gesondert zugehen.
Dem Hundehalter ist die Höhe der Zäune bekannt. Ersatzansprüche sind, falls der Hund diese überwindet und sich verletzt, oder wegläuft und Schaden anrichtet, bzw. unauffindbar bleibt ausgeschlossen. Ebenso ist es möglich, dass sich aggressive Hunde durch die Gitter gegenseitig verletzen.
Die Hunde laufen i.d.R. wie es ihrer Art entspricht im Rudel, für Verletzungen etc. bei Beißvorfällen haftet jeder Tierhalter selbst, kann ein Hund aus versch. Gründen nicht im Rudel laufen ist dies ausdrücklich zu erwähnen, es wird ein angemessener Mehraufwand berechnet.
Jeder Hund muss ein gut sitzendes Halsband mitbringen, für Spaziergänge kann ein gut sitzendes Geschirr mitgebracht werden.
Die Läufigkeit einer Hündin muss angegeben werden und vor Pensionsbeginn besprochen werden ob eine Aufnahme möglich ist. Sollte die Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, ohne dass dies angegeben wurde, wird keine Haftung für eine evt. Deckung übernommen. Läufige Hündinnen werden mit 10,- Euro/Tag Aufschlag berechnet.
Mit einer Unterbringung erhalten wir das Recht, selbst gemachte Fotos auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der gewollten wirtschaftlichen Vereinbarung entspricht

Pfotenranch Sellmecke
Carmen Sternberg
Sellmecke 5, 57392 Schmallenberg
Tel.: 02971-961733 oder 0178-4584408
Stadtsparkasse Schmallenberg, Kontonr. : 668699, BLZ.:46052855